Betriebliche Altersvorsorge

RUHESTAND PLANUNG

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine von 3 Säulen zur Gestaltung des Ruhestandes. 

Für den Arbeitgeber stellen sich dabei folgende Fragen:

  • Welche Durchführungswege der BAV gibt es und welche ist für mein Unternehmen der beste Weg?

  • Welche rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten?

  • Welche Tarifvertraglichen Regelungen sind zu beachten und wie kann ich die  Versorgungsordnung gestalten?

  • Welche Anforderungen stellt das neue Betriebsrentenstrkungsgesetz?

  • Welche organisatorischen und haftungsrechtlichen Fragestellungen sind zu klären?

  • Wie kann die BAV so gestaltet werden, dass diese zur Bindung von Mitarbeitern beiträgt und die Suche nach neuen Fachkräften positiv begleitet?

Diese Infografik ist von einfach-rente.de.

Ihr Partner bei der Gestaltung und Umsetzung 

Wichtig ist, das der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente hat. Wir von der Pareto unterstützen sie als Unternehmen dabei, einerseits die Informationspflicht über die Möglichkeiten der BAV gegenüber den Arbeitnehmern sicher zu stellen, als auch die inhaltliche Ausgestaltung und die Protokollierung der Umsetzung zu organisieren.

Natürlich bestimmt der Arbeitgeber den Durchführungsweg und legt auch fest wer, und in welchem Umfang zusätzliche Beitragszahlungen durch die Firma erhält. 

Leistungen des  Arbeitgeber werden aus dem unversteuerten Bruttogehalt gezahlt. Damit spart dieser Steuern und Sozialabgaben. In dem Beispiel wird auch der Vorteil für den Arbeitnehmer deutlich. Bei einem angenommenen Bruttogehalt von 2500 EUR und einem Beitrag von 100 EUR, werden ca. 46 EUR Steuern und Sozialabgaben gespart. Dadurch ist der tatsächliche Aufwand für den Arbeitnehmer nur bei 54 EUR. Also eine gute Möglichkeit zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Der häufigste Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung und diese funktioniert so wie auf der folgenden Infografik.

Diese Infografik ist von einfach-rente.de.

Änderungen die sich durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ergeben, werden auf der folgenden Grafik aufgezeigt:

Dadurch ergeben sich wiederum Infopflichten gegenüber dem Arbeitnehmer, auf jeden Fall Beratungsbedarf und auch Änderungen in der Versorgungsordnung. 

Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei, ihre BAV entsprechend ihren Vorstellungen und Wünsche, umzusetzen.

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